Anfang des Jahres 2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass bei der Vergabe von Rettungsdiensten und Krankentransporten das Prinzip der Bereichsausnahme angewandt werden darf. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn hat nun beantragt, dass sich der Stadtrat dafür ausspricht, auch in der kommenden Vergabeperiode mit den gemeinnützigen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten.
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